Corona-Test / CoVid-19 Ausreisetest Wiener Neustadt
Wenn über eine Region oder eine Stadt bzw. eine Gemeinde eine Quarantäne verhängt wird, weil die Corona-Infektionen in dieser Region erheblich steigen, dann ist das zumeist damit verbunden, dass man das Gebiet nur verlassen kann, wenn man einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen kann. Damit in diesen Regionen die Bewegungsfreiheit möglich bleibt müssen solche Regionen bzw. Städte kurzfristig die Testkapazitäten aufstocken. Davon betroffen ist auch die Stadt Wiener Neustadt in Niederösterreich. Hier die Teststandorte für alle, die in Wiener Neustadt leben und arbeiten und einen sogenannten "Ausreisetest" benötigen um die Stadt verlassen zu können.
CoVid-19 / Corona-Teststation "Ausreisetest"
Auf dieser Seite zeigen wir die spezifischen Informationen über die Corona-Teststraßen in Wiener Neustadt / Niederösterreich. Die kostenlosen, öffentlichen Tests finden an verschiedenen Locations statt. Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite. Sofern wir ergänzende Detailinfos für die Corona-Teststraßen für den Ausreisetest aus Wiener Neustadt haben, haben wir diese auch unten bei den Öffnungszeiten ergänzt.
Corona-Teststraße Arena Nova
Arena Nova, Wiener NeustadtRudolf Diesel-Straße 30
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Kasematten
Kasematten, Stadtpark Wiener NeustadtBahngasse 27
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Carnaby
Carnaby-Gebäude, Zehnergürtel, Wiener NeustadtZehznergürtel 12
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Park&Ride Tankstelle
Park & Ride hinter der OMV-TankstelleNeudörfler Straße
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Zollamt
Parkplatz Zollamt, Wiener NeustadtNeunkirchner Straße 94
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Einkaufszentrum Nord
Parkplatz am Einkaufszentrum Nord, Wiener NeustadtWiener Straße 127
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Straßenmeisterei
Straßenmeisterei, Wiener NeustadtPuchberger Straße / Willendorfer Gasse 36
2700 Wiener Neustadt
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Corona-Teststraße Hauptbahnhof
Hauptbahnhof Wiener Neustadt, HaupteingangBahnhofsplatz 1
2700 Wiener Neustadt
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Einreisetests und Ausreisetests - FAQ
Die Verordnung, die quasi - einmal pauschal gesagt - alle Übertritte über die Stadtgrenzen von Wiener Neustadt - egal ob Einreise nach Wiener Neustadt oder Ausreise - betreffen gelten ab dem 10. März 2021 (Mittwoch). Ab Samstag, 13. März 2021 wird das auch intensiv kontrolliert, wer keinen negativen Test vorweisen kann, wird dann zur Umkehr aufgefordert. Wer sich daran nicht hält und trotzdem die Stadtgrenze überschreitet, muss mit einer Anzeige rechnen.
Es gibt aber wie in Österreich üblich eine Reihe von möglichen Ausnahmen, diese betreffen einerseits bestimmte Patientengruppen und andererseits auch Menschen, die gar nicht nach Wiener Neustadt wollen sondern nur durch Wiener Neustadt durchfahren müssen auf dem Weg von einem Ort zum andern Ort außerhalb von Wiener Neustadt.
Gültigkeit der Ausreisetests und Einreisetests
- 48 Stunden darf der Test maximal her sein, wenn es sich um einen Corona-Antigentest handelt.
- 72 Stunden darf der Test maximal her sein, wenn es sich um einen PCR-Test handelt.
Corona-Test-Regeln: Durchreise durch Wiener Neustadt
Keinen negativen Corona-Test müssen jene vorweisen können, die nur auf der Durchreise sind, das gilt
- Personen die mit dem Zug durch Wiener Neustadt durchfahren und nicht aussteigen wollen.
- Personen, die mit dem Auto von außerhalb Wiener Neustadt zum Bahnhof fahren um dann mit dem Zug aus Wiener Neustadt auszureisen.
- Personen, die ohne Zwischenstop in Wiener Neustadt durch Wiener Neustadt durchfahren.
Ausnahmen-Regelungen - kein Corona-Ausreisetest nötig ist...
Wir gehen weiter unten noch genauer auf diese Themen ein, hier schon einmal eine Liste von Ausnahmen, die von der Gemeinde Wiener Neustadt zur Verfügung gestellt wurde.
- Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, mit einem von der Schule ausgestellten Nachweis über ein negatives Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehr im Einsatz
- Güterverkehr sowie den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
- Transitpassagiere oder die Durchreise ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt
- Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine
- Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
- Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
- Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben
- Personen mit Wohnsitz in der Heidenansiedlung für direkte Fahrten und zurück
- Fahrten zur Abfallbehandlungsanlage
Corona-Test-Regeln: Wer braucht keinen Corona-Test vorweisen?
Es gibt auch einige Notwendigkeiten in Wiener Neustadt, die man von außerhalb von Wiener Neustadt nutzen darf, wenn kein Corona-Test vorhanden ist. Das hat einfach den Hintergrund, dass Wiener Neustadt in der Region eine große Stadt ist und daher die Einreisetests und Ausreisetests dafür nicht zwingend vorgeschrieben werden können, wenn Infrastruktur des Bezirkes einfach aufgrund der Lage in Wiener Neustadt genutzt werden muß. Genauer gesagt sind das die folgenden Fälle:
- Wahrnehmung eines Behördentermines in Wiener Neustadt
- Wahrnehmung eines Gerichtstermines in Wiener Neustadt
- Patienten, die ins Krankenhaus Wiener Neustadt fahren oder zu einem Arzt-Termin und nur diese gesundheitliche Tätigkeit vornehmen (nicht etwa dann noch einkaufen gehen...). Das gilt auch für andere medizinisch notwendinge Maßnahmen wie etwa Physiotherpaie, Logopädie... man braucht dann aber eine Bestätigung der Klinik bzw. des Arztes für die Ausreise ohne Corona-Test. Das schließt übrigens auch Begleitpersonen ein, die mit einem Patienten nach Wiener Neustadt kommen und dann wieder nach Hause fahren.
- Tierarztbesuch - auch hier ist kein Test nötig, allerdings ist auch hier verboten andere Tätigkeiten wie etwa Einkaufen gehen oder Freunde besuchen zusätzlich zu machen.
Außerdem dürfen alle ohne Test unterwegs sein, die in den letzten 6 Monaten an Corona erkrankt waren, das ärztliche Attest bzw. der Absonderungsbescheid bzw. eine Kopie davon muss man mitnehmen.
Achtung: Wer bereits gegen Corona geimpft ist, fällt nicht unter die Ausnahme! Auch geimpfte Personen müssen einen entsprechenden Corona-Test vorweisen!
Bild: Corona-Test
Auf diesem Foto sehen Sie typische Corona-Antigen-Tests, es wird dabei die Probe mit einer Lösungsflüssigkeit gemischt und in das Loch des Testpackeges gegeben. Dann erscheint kein, einer oder zwei Streifen im oberen Teil des Tests. Wenn nur der "C" (für "Control") erscheint ist alles in Ordnung, wenn kein Streifen erscheint, ist der Test fehlgeschlagen und wenn auch der T-Streifen erscheint wurden Antigene des Corona-Virus gefunden und der Corona-Test ist als positiv zu werten. Dann heißt es weiter zum PCR-Test um dieses Ergebnis zu verifizieren.
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